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   BayObLG, 15.10.1992 - 3Z BR 85/92   

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https://dejure.org/1992,8136
BayObLG, 15.10.1992 - 3Z BR 85/92 (https://dejure.org/1992,8136)
BayObLG, Entscheidung vom 15.10.1992 - 3Z BR 85/92 (https://dejure.org/1992,8136)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Oktober 1992 - 3Z BR 85/92 (https://dejure.org/1992,8136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 31; WEG § 48 Abs. 2
    Geschäftswert bei der Anfechtung eines nichtigen Wohnungseigentümerbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Fürstenfeldbruck - UR II 16/91
  • LG München II - 8 T 1646/91
  • BayObLG, 15.10.1992 - 3Z BR 85/92

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1992, 285
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 15.10.1992 - 3Z BR 85/92
    Ein Verstoß gegen die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Justizgewährungspflicht (vgl. BVerfG NJW 1992, 1673 ) kann darin nicht gesehen werden.
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 74/88
    Auszug aus BayObLG, 15.10.1992 - 3Z BR 85/92
    Wird ein Eigentümerbeschluss über eine konkrete Maßnahme angefochten, so ist deren Wert in voller Höhe anzusetzen (BayObLGZ 1979, 312/315 und 1988, 319/324 f.; BayObLG JurBüro 1988, 214; Bärmann/Pick/Merle § 48 Rn.12).
  • BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter;

    Auszug aus BayObLG, 15.10.1992 - 3Z BR 85/92
    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Wohnungs- und Teileigentümer sowie des Verwalters an (§ 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG ; vgl. BayObLGZ 1981, 202/203 und 1988, 326/328; Bärmann/Pick/Merle WEG 6.Aufl. § 48 Rn.8).
  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem

    Auszug aus BayObLG, 15.10.1992 - 3Z BR 85/92
    Wird ein Eigentümerbeschluss über eine konkrete Maßnahme angefochten, so ist deren Wert in voller Höhe anzusetzen (BayObLGZ 1979, 312/315 und 1988, 319/324 f.; BayObLG JurBüro 1988, 214; Bärmann/Pick/Merle § 48 Rn.12).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 91/88
    Auszug aus BayObLG, 15.10.1992 - 3Z BR 85/92
    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Wohnungs- und Teileigentümer sowie des Verwalters an (§ 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG ; vgl. BayObLGZ 1981, 202/203 und 1988, 326/328; Bärmann/Pick/Merle WEG 6.Aufl. § 48 Rn.8).
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